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PostHeaderIcon Patientenverfügung

So wie man in der Bestattung vorsorgen und seinen Willen erklären kann, kann man dies auch auf medizinischer Besis machen.

Da für jede ärztliche Behandlung braucht es, wenn es kein akuter Notfall ist, eine Einwilligung des Patienten. Sollte sich dieser durch einen schweren Unfall, oder Krankheitsbedingt in einer Situation der Entscheidungsunfähigkeit befinden, hilft eine Patientenverfügung weiter.

Die Patientenverfügung ist eine freiwillige schriftliche Willenserklärung eines Volljährigen für einen eventuellen zukünftigen Fall, dass er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Für diesen Fall der Entscheidungsunfähigkeit macht er Angaben zu Art und Umfang seiner "gewünschten" medizinischen Behandlung.

Man bestimmt für welchen Fall die Patientenverfügun beachtet werden soll, und außerdem, ob folgenden Maßnahmen zugestimmt wird oder nicht:

  • Lebenserhaltende Maßnahmen, wie
  • Künstliche Ernährung,
  • Künstliche Beatmung,
  • Dialyse (Blutwäsche),
  • Antibiotika mit bewusstseinsdämpfender Wirkung,
  • wiederbelebende Maßnahmen,
  • Organspende im Fall eines Hirntodes

die oben aufgeführten Maßnahmen sind nur Beispiele, was gemacht oder unterlassen werden könnte, im Falle man besfindet sich im Endstadium einer unheilbaren tödlichen Krankheit, mit unvorhersehbarem Todeszeitpunkt.

Außerdem kann man über Aufenthaltsort und Beistand in seiner letzten Lebensphase bestimmen. Zum Beispiel ob man lieber in vertrauter Umgebung sterben möchte oder ein Krankenhaus / Hospitz vorzieht.